Frequently Asked Questions

Das Seestädter und der co-kreative Prozess

  • Das Seestädter ist ein Wohn- und Gewerbeprojekt, das auf einem Schlüsselbauplatz (G1) am Ostufer des Sees in der Seestadt aspern entsteht. Es besteht aus elf verschiedenen Häusern (sechs hohe Punkthäuser & fünf niedrigere Brückenhäuser) und einem gemeinsamen Hof, der als öffentlicher Freiraum zur Verfügung steht und dazu beiträgt, dass das Seestädter zu einem Stück Stadt in der Stadt wird. Entwickelt wird das Projekt von einem gemeinnützigen Bauträger und einem interdisziplinären Planungsteam sowie den zukünftigen Nutzer:innen selbst.

  • Das Seestädter bietet Raum für etwa 600-700 Personen, die auf einer Nutzfläche von ca. 19.000 m2 arbeiten und wohnen können. Die 300 Wohn- und Gewerbeeinheiten sind vielfältig in ihrer Größe und passen sich flexibel den Bedürfnissen der Nutzer:innen an. So werden beispielsweise Kleinstwohnungen, aber auch Wohnungen für größere Familien vorhanden sein. Für Arbeitende sollen Co-Working-Möglichkeiten, eigene oder geteilte Ateliers, aber auch große Büros bzw. Produktionsstätten angeboten werden.

  • Das Seestädter ist Wiens erste co-kreativ geplante und genutzte Nachbarschaft und unterscheidet sich daher von herkömmlichen Bauprojekten. Der co-kreative Prozess im Seestädter baut auf der Synergie von drei Bereichen auf: Hardware (bauliche Struktur), Orgware (organisatorische Struktur) und Software (ökonomische und rechtliche Struktur).

    Dabei wird die Schwarm-Intelligenz der zukünftigen Nutzer:innen eingesetzt und neue Wege für zukunftsfähige, resiliente und gemischt-genutzte Strukturen aufgezeigt. Co-Creation beschreibt die Methode, den Prozess oder das Ergebnis eines gemeinschaftlichen Schaffungsprozesses mehrerer Personen oder Gruppen, die voneinander lernen, um ein optimales und innovatives Produkt zu erhalten. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Marketing und den Wirtschaftswissenschaften als Form der interaktiven Produktgestaltung mit rosumenten (Konsument:innen, die gleichzeitig Produzent:innen sind).

    Neben dem co-kreativen Ansatz in der Planungsphase ist das Seestädter vor allem auch im Betrieb co-kreativ, gemeinschaftlich und kooperativ.

  • Der Prozess zur Entwicklung des Seestädters verfolgt von Anfang an einen co-kreativen Ansatz. Die Vision, die Schwerpunktthemen und die räumliche Identität sind durch die co-kreative und kooperative Zusammenarbeit entstanden. In der Konkretisierung und Planung wird dieser Ansatz weiterverfolgt.

    Um innovative Ideen zur Nutzung und Organisation im Stadtteilhaus und im Atelierhaus zu finden, werden im Herbst 2023 zwei Calls ausgeschrieben. Das Ziel dabei war es nicht, ein Gewinnerprojekt zu küren, sondern mit passenden Konzepten weiterzuarbeiten und diese co-kreativ – mit 3 anderen interessierten Personen – weiterzuentwickeln. Der Zusammenschluss zu einer (größeren) Gruppe soll durch diesen Prozess angeregt werden.

    Bei Interesse an einem anderen Haus im Seestädter bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem Planungsteam bzw. dem Bauträger, da es für bestimmte Flächen bereits konkrete Nutzungskonzepte gibt. Das Seestädter bietet mit seinen elf unterschiedlichen Häusern vielfältige Optionen für Gewerbetreibende.

    Ist die Entscheidung getroffen, alleine oder als Gruppe Teil des Seestädters werden zu wollen, wird eine Planungsvereinbarung unterzeichnet, um gemeinsam mit den Architekt:innen und dem Bauträger in die intensive Planungsphase überzugehen und spezielle Anforderungswünsche festzuhalten. Zukünftige Nutzer:innen haben so die Möglichkeit, ihr Lebensumfeld aktiv mitzugestalten und mitzuentscheiden. Dies ist vor allem bei Gewerbeeinheiten, die oft spezifische Anforderungen mit sich bringen, ein großer Pluspunkt und trägt zur Qualitätssicherung der Planung bei.

    Mit Bau und Übergabe ist der co-kreative Prozess jedoch nicht abgeschlossen. Im Seestädter soll zukünftig gemeinschaftlich, kooperativ, kollaborativ, flexibel und vielfältig gelebt und gearbeitet werden. Die Co-Creation soll auch im laufenden „Betrieb“ sichtbar sein und gelebt werden.

  • Die Unterzeichnung der Planungsvereinbarung dient der gegenseitigen Absicherung zwischen Bauträger bzw. Planer:innen und Interessent:innen. Darin wird beispielsweise festgelegt, dass eine Fläche mit einer bestimmten Ausstattung geplant wird. Die zukünftigen Nutzer:innen können sich bei Bauausführung auf die festgelegten Inhalte der Planungsvereinbarung berufen. Der Bauträger und die Planer:innen haben wiederum die Sicherheit, dass keine Kosten für Planungen von Konzepten, die dann doch nicht umgesetzt werden, entstehen.

    Die inhaltlichen Details der Planungsvereinbarung werden zwischen den Interessent:innen und dem Bauträger bzw. den Planer:innen vereinbart. Ein Rechtsanspruch auf Aushändigung einer Planungsvereinbarung besteht nicht.

    Die Möglichkeit eines Rücktritts aus der Planungsvereinbarung besteht, geht jedoch mit der Übernahme der Hälfte der Planungskosten einher.

  • Die Produktentwicklung des co-kreativen Prozesses reicht bis ins Jahr 2020 zurück, wo erste vertiefende, inhaltliche Schritte gesetzt und zahlreiche Workshops zur Definition der Schlüsselthemen im Seestädter abgehalten wurden. In den darauffolgenden Jahren entwickelte sich die bauliche Struktur und die Kuratierung des Projekts stets weiter. Im Herbst 2023 folgten zwei Calls, um Konzepte und Ideen für das Stadtteilhaus und das Atelierhaus zu finden. Parallel finden Workshops zum Thema Fahrradmobilität und Logistik statt und die Planung der co-kreativen Nachbarschaft nahm immer mehr Gestalt an.

    Das Projekt befindet sich im ersten Quartal 2024 in der onkretisierungs- und Planungsphase, in der mehrere Interessent:innen-Workshops stattfinden und zukünftige Nutzungen festgelegt werden. Ziel ist es, bis ins Frühjahr 2024 entsprechende Planungsvereinbarungen zu unterzeichnen und darauffolgend in die intensive Planungsphase überzugehen.

    Der Baubeginn ist mit Juni 2025 und die Fertigstellung mit Juni 2027 angesetzt. Beide Termine sind von der UVP-Genehmigung abhängig.

Qualitäten und Nutzungen im Seestädter

  • Das Seestädter soll zu einer Stadt in der Stadt werden, in der gewohnt, gearbeitet und gelebt werden kann. Es sollen Angebote für Jung und Alt entstehen und genügend Raum für ein gelebtes Miteinander vorhanden sein. Das Projekt beinhaltet drei inhaltlichen Schwerpunkte:

    o „Fahrradmobilität und Logistik“ fokussiert sich auf die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Technologien für nachhaltige Mobilitäts- und Logistiklösungen rund um den Einsatz von Fahrrädern u. a. Alternativen zum Auto.

    o Der Schwerpunkt „Kreislaufdesign“ konzentriert sich auf die Gestaltung ökologischer bzw. nachhaltiger Produkte und Verpackungen mit einem Schwerpunkt auf Abfallvermeidung, Recycling und Upcycling, insbesondere im Bereich von Alltagsprodukten.

    o Der Bereich „Hausgemeinschaft“ widmet sich wiederum der konzeption und Bereitstellung einer breiten Palette an sozial, kulturell sowie ökonomisch relevanten Dienstleistungen und Projekten für das Seestädter und seine Umgebung.

  • Das Seestädter soll Angebote schaffen, die in der Seestadt noch nicht vorhanden oder unterrepräsentiert sind bzw. sich mit den bereits bestehenden Angeboten in der Seestadt ergänzen. Eine Kooperation mit dem Gewerbehof (vor allem hinsichtlich Lagerflächen und Last-Mile-Logistik) ist bereits angedacht. Zusätzlich dient das sogenannte „Schaufenster“ (im südlichen Bereich des Seestädters zum See hin orientiert) als eine Art Auslage für Produkte, die im Seestädter/in der Seestadt produziert werden (Stichwort: „Made in Seestadt“) und dort ausgestellt werden können.

  • Die Bespielung des Schaufensters soll auch temporär möglich sein. Das Ziel besteht darin, die Vielfalt an Produktionen in der Seestadt/ im Seestädter aufzuzeigen und zu präsentieren.

  • Der 365-Tage-Hofe bietet die atmosphärische Mitte des kreativen Alltags des Seestädters sowie der elf Häuser. Er ist öffentlich zugänglich bzw. bietet eine öffentliche Durchwegung. Auf einer Fläche von ca. 2.000m2 stellt er einen Aufenthaltsraum und Arbeitsraum unter freiem Himmel dar. Vor allem die Bereiche vor den Häusern können und sollen als erweiterte (Arbeits-)Räume verwendet werden (Mid Door Bereiche). Da der Hof nicht unterbaut wird, bietet er große Freiheit für Bepflanzung und Baumsetzungen. Zusätzlich gibt es sogenannte Libero-Flächen, die je nach Bedarf bespielt und verändert werden können, sowie größere, mittig angelegte Grünflächen.

  • Zusätzlich zum Hof gibt es die sogenannte Deckrunde. Diese ist ein durchgrünter Freiraum der alle elf Häuser über das 3. Obergeschoss (Sockeldach) miteinander verbindet und allen Personen, die im Seestädter arbeiten und wohnen eine zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeit im Freien bietet. Entlang der Deckrunde sind auch spezielle Räume mit Angeboten für die Nachbarschaft angelegt.

  • Die Verbindung von Wohnen und Arbeiten wird von beiden Seiten aus gedacht. Gewerbetreibenden im Seestädter soll es ermöglicht werden auch dort zu wohnen (Stichwort: Mitarbeiter:innenwohnungen). Bewohner:innen wiederum sollen die Möglichkeit erhalten, im Seestädter ihrer Arbeit nachzugehen (z.B. in Co-Working-Spaces oder im Freien auf der Deckrunde/im Hof).

    Sowohl das Stadtteilhaus als auch das Schaufensterhaus (über dem Schaufenster im 1. OG und/oder im 2. OG) bieten Platz, um ein Co-Working Space bestmöglich umzusetzen. Idealerweise wird dieser von jener Gruppe/jener Person betrieben, die sich auch der Organisation des Stadtteilhauses bzw. des gesamten Seestädters annimmt. Dies kann, muss aber nicht so sein.

Calls

  • Für zwei der insgesamt elf Häuser des Seestädters werden Mitte September 2023 zwei Calls ausgeschrieben, um geeignete Konzepte sowie zukünftige Nutzer:innen für das Statteilhaus und das Atelierhaus zu finden. Die Konzepte werden per Mail eingereicht und im Rahmen eines co-kreativen Prozesses gemeinsam mit dem Bauträger (ÖVW) und den Architekt:innen (Studio VlayStreeruwitz) weiterentwickelt. Das Ziel ist es, die zukünftigen Nutzer:innen frühzeitig einzubinden, ihre Konzepte zum Thema „Arbeiten und Wohnen“ bestmöglich umzusetzen und so bereits in der Planungsphase auf die (räumlichen) Bedürfnisse einzugehen.

  • Das Stadtteilhaus ist ein 6-geschossiges Haus, das südwestlich am Hof gelegen ist und mit Arbeits- und Wohnbereichen ausgestattet werden soll.

    Das Gebäude verfügt über eine Bruttogeschoßfläche von etwa 2.540m2, wovon ca. 800 m2 für Gewerbeflächen und ca. 1.380 m2 für Wohnflächen (ab 2.OG bzw. 3.OG) vorgesehen sind. Zusätzlich stehen unbelichtete Lagerflächen im Untergeschoss zur Verfügung. Im 1. Obergeschoss ist eine großzügige Terrasse geplant und im 3. Obergeschoss befindet sich ein attraktiver Nachbarschaftsraum, der vielfältig bespielt werden kann. Generell zeichnet sich die bauliche Struktur des Stadteilhauses durch höchste innere Flexibilität aus.

    Ziel ist es, dass Stadtteilhaus an eine Personengruppe, die Arbeiten und Wohnen ideal miteinander kombinieren möchten, in Generalmiete zu vergeben. Auch Einzelinteressent:innen, die gemeinschaftlich eine betriebliche Arbeits- und Wohngruppe (z.B. als Verein) bilden möchten, passen ideal zum Stadtteilhaus. Mietet diese Gruppe das Stadtteilhaus in Generalmiete an, so kann sie die Räumlichkeiten nach ihren eigenen Vorstellungen mitgestalten und mitbestimmen.

    Das Stadtteilhaus ist als Home-Base für das gesamte Seestädter zu verstehen. Zusätzlich zur Organisation des Hauses (z.B. Bespielung des Nachbarschaftsraumes, Entscheidung über Wohn- und Gewerbeflächen) selbst, können von hier aus auch weitere Bereiche im Seestädter mitbewirtschaftet und im Rahmen eines Geschäftsmodells organisiert werden. Der Betrieb eines Co-Workings-Spaces, Seminarräumlichkeiten oder einer Kantine ist beispielsweise möglich (siehe Punkt 5).

  • Das Atelierhaus ist mit rund 1.080 m2 Bruttogeschossfläche eines der kleinsten Häuser im Seestädters. Es befindet sich unmittelbar neben dem Stadtteilhaus und greift das Thema „Kunst- und Kulturräume in Wohnanlagen“ auf.

    Hier sollen verschiedene Ateliers entstehen, in denen (gemeinsam mit anderen) gearbeitet und gewohnt werden kann. Das 12 m hohe Haus eignet sich hervorragend dazu, den verfügbaren Raum auch dreidimensional zu denken und beispielweise Ateliers mit einer großzügigen Raumhöhe zu ermöglichen. Gleichzeitigt bietet der „Hof im Hof“ (ein abgesenkter Hof, der über eine Treppe erreichbar ist) eine weitere Qualität für den kreativen Arbeitsalltag.

    Auch für das Atelierhaus wird eine Gruppe gesucht, die das Gebäude in Generalmiete übernehmen und so die Aufteilung und Ausgestaltung der Ateliers frei wählen kann. Mögliche Varianten zur Aufteilung können gerne übermittelt werden. Die Zielgruppen sind vor allem Gewerbetreibende (Freiberufler:innen) mit kreativem Hintergrund, die im Atelierhaus auch wohnen möchten. Findet sich keine Gruppe, die das gesamte Atelierhaus anmieten möchte, sollen einzelne Ateliereinheiten vermietet werden.

  • Für die Bespielung der anderen neun Häuser sind keine Calls geplant, da hierfür potentielle Nutzer:innen direkt angesprochen werden. In bestimmten Fällen gibt es bereits konkrete Nutzungskonzepte. Zum Beispiel soll im Terrassenhaus eine große, einsehbare Produktionshalle entstehen.

Miete & Ökonomie

  • Es ist angedacht, dass Atelierhaus an eine Gruppe (z.B. Freiberufler:innen mit kreativem Hintergrund) in Generalmiete zu vermieten. Da Räumlichkeiten des Atelierhauses von den zukünftigen Nutzer:innen dreidimensional gedacht werden können, ist auch eine geschossweise Öffnung möglich (Atelier über mehrere Geschosse). Daher wird die Miete des Atelierhauses als Volumenmiete [/m3] ausgewiesen und setzt sich je nach Nutzungsart, Ausbauzustand und Ausstattung unterschiedlich zusammen.
    Findet sich keine Gruppe, die das gesamte Atelierhaus anmieten möchte, sollen einzelne Ateliereinheiten zur Miete angeboten werden.

  • Das Stadtteilhaus soll idealerweise an eine Gruppe in Generalmiete vergeben werden. Als Vorbild dient hierbei das Modell einer Baugruppe, da so auch die Räumlichkeiten nach den eigenen Vorstellungen mitgestaltet und die Aufteilung dieser mitbestimmt werden kann. Üblicherweise organisieren sich jene Gruppen als Vereine, Genossenschaften oder auch GmbHs, deren Mitglieder Mieter:innen der einzelnen Flächen sind.

  • Mietet eine Gruppe beispielsweise das Stadtteilhaus an, wird diese zum Generalmieter und fungiert als Vertragspartei (Mieter) gegenüber dem Vermieter (i.d.F. das ÖVW). Sie bezahlt eine Generalmiete für das Gebäude, die üblicherweise in einem Generalmietervertrag geregelt wird. Die Gruppe als Generalmieter wiederum vermietet die einzelnen Flächen an ihre Mitglieder (oder externe Personen) weiter. Die monatlichen Mietkosten werden in der Regel in Einzelmietverträgen geregelt.

  • Das ÖVW unterliegt als gemeinnütziger Bauträger dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und verfolgt daher grundsätzlich das Prinzip des kostendeckenden Entgelts. Das bedeutet, dass sich die Miete nach den Baukosten richtet und daher nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Kosten des Bauvorhabens betragen darf.
    Darüber hinaus soll das Seestädter zu über 90% in geförderter Miete umgesetzt werden. Mietet die Gruppe beispielsweise nun das gesamte Stadtteilhaus an, müssen alle Mitglieder (Einzelmieter:innen) die Konditionen der Förderung erfüllen. Das ÖVW übermittelt die notwendigen Informationen (Antrag für Fördermittel) an die Stadt Wien.
    Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied zwischen Gewerbe- und Wohnflächen. Geringere Kosten fallen beispielsweise bei der Miete von (unbelichteten) Lagerflächen an. Die Kosten variieren je nach Wahl der Ausstattung (Edelrohbau oder Ausbau). Grundsätzlich ist jeder Ausstattungswunsch möglich; daraus ergibt sich die erforderliche Miete.
    Stand jetzt kann im geförderten Mietmodell bei einem Eigenmittelanteil/m2 von EUR 300,00 ein Nettoquadratmeterpreis von rund EUR 8,50 angenommen werden.
    Der Preis versteht sich als Planungsannahme und wird aktuellen Baukosten zu Grunde gelegt. Kalkulatorisch wird von einem weiteren, geringfügigen Anstieg der Baukosten bis zum geplanten Baubeginn ausgegangen. Abweichungen führen zu entsprechenden Mietanhebungen oder Reduktionen.

  • Als gemeinnütziges Gewerbe- und Wohnprojekt fällt das Seestädter unter das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Insofern die Kriterien zutreffen, kann auch gefördertes Wohnen im Seestädter umgesetzt werden. Die Voraussetzungen für eine geförderte Mietwohnung können hier nachgelesen werden.


    Bei Inanspruchnahme der Förderung haben die Förderwerber:innen auch einen Finanzierungsbeitrag in Form von Eigenmitteln aufzubringen. Für einkommensschwächere Mieter:innen gibt es durch die Wiener Wohnbauförderung dafür auch günstige Darlehen. Die Höhe des Finanzierungsbeitrags hängt von den Förderungsvorschriften und den Kosten des Bauvorhabens ab und wird spätestens am Ende des Mietverhältnisses – reduziert um die gesetzliche Abwertung von 1 Prozent pro Jahr – zurückbezahlt.
    Das Modell der Wohnbauförderung der Stadt Wien schafft qualitativ hochwertigen, bedarfs-orientieren und umweltgerechten Wohnraum – bei leistbaren Mieten.

    Jedes geförderte Neubauprojekt wird anhand der Kriterien Architektur, Ökonomie, Ökologie und sozialer Nachhaltigkeit geprüft. Dies gewährleistet soziale Durchmischung und langfristigen, nachhaltigen Wohnraum für jede Lebenssituation

  • Prinzipiell ist das Mietmodell (vorwiegend geförderte Miete) im Seestädter angedacht. Der Verkauf ist jedoch nicht ausgeschlossen, bedarf aber einer individuellen Anfrage an den Bauträger.

Organisation & Verwaltung der Flächen

  • Um weitere interessierte Personen, die sich einer Gruppe und somit auch einem Konzept anschließen wollen, zu finden, werden Anfang des Jahres 2024 Interessent:innen-Workshops veranstaltet. Diese dienen dazu, Interessent:innen untereinander zu vernetzen und diese – im besten Fall – zu einer größeren Gruppe zu formieren (Zusammenschluss von Personen durch einen Gruppenfindungsprozess).

    So haben auch Einzelpersonen die Möglichkeit, sich einer Gruppe bzw. einem guten Konzept anzuschließen und ihre Ideen einzubringen. Dies betrifft vor allem das Stadtteilhaus, das als Flaggschiff des Seestädters gilt und auch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten anbietet. Jene Gruppe, die das Stadtteilhaus organisiert, kann auch weitere Aufgaben im Seestädter übernehmen

  • Das Zusammenleben im Stadtteilhaus bietet den Gewerbetreibenden und Bewohner:innen die Möglichkeit über ihre eigenen Grenzen zu denken und Aufgaben im Seestädter zu übernehmen. Dies können Tätigkeiten sein, die im eigentlichen Sinn durch die Hausverwaltung umgesetzt werden.

    Eine Aufzählung der möglichen Aufgaben findest Du hier.

    Darüber hinaus ist es möglich, eigene Ideen im Seestädter umsetzen zu können. Gerne können wir im Rahmen eines wirtschaftlichen Modells Details diskutieren.

  • Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Bereiche des Seestädters im Rahmen eines Geschäftsmodells zu organisieren. Da das Stadtteilhaus als Flaggschiff des Seestädters gilt, wäre es angedacht, wenn sich die Stadtteilhaus-Gruppe dieser Aufgabe annimmt.


    Dazu zählen beispielsweise eine breite Palette an folgenden Beispielungskonzepten:
    o Co-Working Bereich (mögliche Verortung: im Schaufensterhaus oder Stadtteilhaus)
    o Kindergarten/Kinderbetreuung (mögliche Verortung: Spitzhaus)
    o Schule/Seminar/Bildung (mögliche Verortung: Start-Up Haus oder Stadtteilhaus)
    o Kantine mit Schanigarten als ideale Ergänzung zum Co-Working Space (mögliche Verortung: Schaufensterhaus oder Stadtteilhaus)
    o Gästewohnungen (Verortung: Haus am See)
    o Recycling und Re-Use Center (Verortung: Re-Use Haus)


    Weitere Ideen zu anderen Bereichen der gewerblichen Nutzung sind jedenfalls willkommen, insofern sie der Vision des Seestädters nicht entgegenstehen. Gerne können wir im Rahmen eines wirtschaftlichen Modells Details diskutieren.

  • Insofern Interesse an anderen Flächen im Seestädter besteht, bitten wir mit dem Planungsteam (Ansprechpartner: Büro stadtland) bzw. mit dem Bauträger selbst Kontakt aufzunehmen. Dies betrifft vor allem Gewerbeflächen, da diese oft spezifische Anforderungen in der Planung mit sich bringen. Personen, die im Seestädter arbeiten, eine Gewerbefläche anmieten oder Teil jener Gruppe sind, die beispielsweise das Stadtteilhaus organisieren, haben ein Vorrecht auf eine Wohnung im Seestädter. Diese kann, muss sich aber nicht zwingend im Stadtteilhaus oder im Atelierhaus befinden.

  • Bei Fragen oder Unklarheiten steht das Seestädter-Team jederzeit zur Verfügung.

    Telefon: +43 1 236 1912 - 12

    E-Mail: info@dasseestaedter.at

    WEB: www.dasseestaedter.at